Informationen für junge Menschen und Familien

Das Wichtigste in Kürze

•    Die Hilfe ist für Familien und junge Menschen unter 21 Jahren kostenfrei.
•    Die Hilfe muss durch das Jugendamt bewilligt werden. Auskunft erhalten Sie in Ihrem örtlichen Jugendamt.
•    Voraussetzung für die Inanspruchnahme einer ambulanten Familienhilfe ist, dass wenigstens ein minderjähriges Kind im Haushalt lebt.
•    Erziehungsbeistandschaft kann in der Regel bis zur Vollendung des 21 Lebensjahres in Anspruch genommen werden.
 

Die Entscheidung, Unterstützung für eine gewisse Zeit zu nutzen, kann unterschiedliche Ursachen haben, zum Beispiel:

•    temporäre Überforderung durch familiäre Konflikte und Krisen
•    Fragestellungen in Bezug auf die Erziehung  
•    psychische Belastungen oder Erkrankung eines Elternteils
•    besondere Herausforderungen bei Trennung oder Scheidung
•    Beziehungsaufnahme zu Elternteilen nach Beziehungsabbruch
•    Rückführung aus stationären Einrichtungen
•    Verselbständigung von Jugendlichen und vieles andere mehr…
 

Was sind ambulante Hilfen zur Erziehung?

Nicht alle Menschen haben die gleichen Voraussetzungen, um ein selbstbestimmtes, erfülltes Leben zu führen. Viele Kinder, Jugendliche und Erwachsene werden in ihrer Entwicklung und in ihrer Lebensführung durch unterschiedlichste Herausforderungen beeinträchtigt. 
Dem Motto der Malteser - weil Nähe zählt – fällt im Rahmen der ambulanten Hilfe zur Erziehung eine besondere Bedeutung zu: 
Als eine aufsuchende Hilfeform, kommt die Fachkraft in die Wohnung der Familie, um im gewohnten Umfeld bei konkreten Anliegen und Fragestellungen zu unterstützen und zu begleiten.